Lärmkartierung Rheinland-Pfalz

Rechtliche Hintergründe der Lärmkartierung

Auf Basis der Richtlinie 2002/49/EG1des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.6.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und deren Umsetzung in nationales Recht durch Gesetz vom 24.5.20052 waren in 2007 durch die Kommunen Lärmkarten zu erstellen und zu veröffentlichen, auf denen die Umgebungspegel von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio KfZ/a dargestellt sind. In den nächsten Jahren werden die Karten um Straßen mit mehr als 3 Mio KfZ/a und um Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohner erweitert.
Die genauen Anforderungen an die Lärmkarten, die Art der Darstellung, die Methodik bei der Pegelermittlung u.ä. sind in der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt. Sie erhalten den Text der Verordnung, die kurz als 34. BImSchV oder Kartierungsverordnung bezeichnet wird, beispielsweise über die Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit3. Weitere Informationen zur Umgebungslärmkartierung finden Sie auch auf den Internetseiten des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz www.mufv.rlp.de/themen/laerm/ umgebungslaermrichtlinie_rp.html.

Neben der Schallquelle Straßenverkehr gibt es für Rheinland-Pfalz eine weitere bereits relevante und damit analog zu kartierende Emissionsgruppe in Form der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60000 Zügen/a, für die das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist (www.eisenbahn-bundesamt.de).




1Text der Umgebungslärmrichtlinie erhalten Sie über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz über www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/laerm/Umgebungslaermrichtlinie.pdf.
2Die Umsetzung in nationales Recht geschah im Wesentlichen durch die §§ 47a bis 47f im Bundes-Immissionsschutzgesetz; das gesamte Umsetzungsgesetz erhalten Sie über www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/laerm/UmgebungslaermG.pdf.
3Text der 34. BImSchV: www.bmu.de/laermschutz/umgebungslaerm/doc/37177.php.


zurück zur Startseite